PARCELLATION UND ENTWICKLUNG

1. PARZELLEN VON LAND
In Zusammenarbeit mit einem autorisierten Geodäsie-Ingenieur führen wir das Teilungsverfahren durch.
Parzellierung ist der Prozess der Änderung der Form und Größe von Grundstücken und Grundbüchern. Grundsätzlich wird eine Katasterparzelle in mehrere oder mehrere Parzellen in eine aufgeteilt. Die Parzellierung erfolgt mit einer Parzellierungsstudie, die von einem autorisierten geodätischen Unternehmen erstellt wurde.

Die Parzellierungsstudie dient der Bildung einer oder mehrerer Parzellen zum Zweck des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien, Erbteilung, Aufnahme eines Hypothekendarlehens, Aufteilung von Familieneigentum, Auflösung von eigentumsrechtlichen Beziehungen, Bildung von Teilgebäuden oder Unterteilungen (Zufahrtsstraßen). und Partitionierung.

2. EIGENTUMSENTWICKLUNG
In Zusammenarbeit mit einem autorisierten Bauingenieur führen wir das Grundrissverfahren durch.
Bodenbelag ist ein Prozess, bei dem Sie Eigentum an einem bestimmten Teil des Gebäudes, dh Ihrer Wohnung und ihren Teilen, erwerben. Sie können das errichtete Grundstück im Grundbuch eintragen lassen. Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung in einem nicht gemeinsam genutzten Gebäude sind, sind Sie tatsächlich Eigentümer eines unbestimmten Teils dieses Gebäudes.

Als Miteigentümer des Gebäudes (d. h. Eigentümer der Wohnung) haben Sie Anteil an den Gemeinschaftsflächen des Gebäudes (Kellerteil, Garage, Dachgeschossteil des Gebäudes), einem Teil des Grundstücks, auf dem das Gebäude stand Ihre Wohnung liegt bebaut, und wenn Sie Ihre Wohnung nicht teilen, ist nicht ganz klar, welcher Teil des Gebäudes Ihr Eigentum ist. Familienhäuser mit 2 oder mehr Wohnungen sowie größere oder große Gebäude mit Hunderten von Wohnungen können geteilt werden. Alle genannten Einheiten können Sie im Grundbuch als Ihr Eigentum eintragen lassen.